Egal aus welchem Grund: wenn Sie als Immobilieneigentümer den Wert Ihrer Immobilie benötigen, dann sind Sie hier genau richtig‼️
Welchen Preis kann Ihre Immobilie aktuell am Markt erzielen? Sie haben folgende Möglichkeiten:
Für eine schnelle und überschlägige Online-Bewertung nutzen Sie unseren Wertermittlungsrechner.
‼️Bitte beachten Sie: ‼️ JEDE Online-Wertermittlung basiert auf Algorithmen sowie Durchschnitts-Wertetabellen und ersetzt KEINE persönliche Werteinschätzung vor Ort. ‼️
Sie wünschen eine genau auf Ihre Immobilie zugeschnittene Bewertung und einen persönlichen Ansprechpartner? Dafür benötigen wir einen Ortstermin, der Zeitaufwand für die Datenaufnahme beträgt ca. 30 Minuten. Danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bewertung. Diese ist für Sie garantiert kostenneutral.
Die Immobilienbewertung ist nach 3 genau festgelegten Verfahren zulässig: dem Sachwertverfahren §21 bis 23 ImmoWerV, dem Ertragswertverfahren §17 ImmoWertV und dem Vergleichswertverfahen §15 ImmoWertV.
Diese 3 Verfahren sollen die Ermittlung der Immobilienwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen.
Immobilien die zur Ertragsbildung dienen, sind mit diesem Verfahren zu bewerten. Unterliegen Immobilien einer Mischnutzung, Eigennutzung und Rendite, so sind das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren zusammen anzuwenden.
Für die Ableitung der Vergleichspreise ist eine hinreichende Anzahl von Immobilien mit vergleichbaren Merkmalen heranzuziehen. Dieses Verfahren wird in der Regel für Wohnungen und Grundstücke (‼️Achtung: Bebaubarkeit, Anpassungsfaktoren) angewendet, für Häuser ist es Aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszuständen, Sonderausstattungen und möglicher, erfolgter Modernisierungen nicht brauchbar.