Immobilien - Wertermittlung

Egal aus welchem Grund: wenn Sie als Immobilieneigentümer den Wert Ihrer Immobilie benötigen, dann sind Sie hier genau richtig‼️

Welchen Preis kann Ihre Immobilie aktuell am Markt erzielen? Sie haben folgende Möglichkeiten:


Sie wünschen eine genau auf Ihre Immobilie zugeschnittene Bewertung und einen persönlichen Ansprechpartner? Dafür benötigen wir einen Ortstermin, der Zeitaufwand für die Datenaufnahme beträgt ca. 30 Minuten. Danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bewertung. 


Die Immobilienbewertung ist nach 3 genau festgelegten Verfahren zulässig: dem Sachwertverfahren §21 bis 23 ImmoWerV, dem Ertragswertverfahren §17 ImmoWertV und dem Vergleichswertverfahen §15 ImmoWertV.

Diese 3 Verfahren sollen die Ermittlung der Immobilienwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen.

Sachwertverfahren

Dieses Verfahren kann zur Anwendung kommen, wenn der marktübliche Sachwert nicht zur Erzielung von Erträgen dient.

Ertragswertverfahren

Immobilien die zur Ertragsbildung dienen, sind mit diesem Verfahren zu bewerten. Unterliegen Immobilien einer Mischnutzung, Eigennutzung und Rendite, so sind das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren zusammen anzuwenden.

Vergleichswertverfahren

Für die Ableitung der Vergleichspreise ist eine hinreichende Anzahl von Immobilien mit vergleichbaren Merkmalen heranzuziehen. Dieses Verfahren wird in der Regel für Wohnungen und Grundstücke (‼️Achtung: Bebaubarkeit, Anpassungsfaktoren) angewendet, für Häuser ist es Aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszuständen, Sonderausstattungen und möglicher, erfolgter Modernisierungen  nicht brauchbar.