Der Kauf / Verkauf einer Immobilie stellt ein Rechtsgeschäft dar. Ein Rechtsgeschäft kann nur derjenige rechtskonform abwickeln, der sich durch eine Ausbildung qualifiziert hat und über viele Jahre Berufspraxis verfügt. Nur weil ich mehrere Türschlösser ausgetauscht habe, bin ich kein Experte für Einbruchschutz. Wer viele Gerichtsurteile gelesen hat, kommt ja auch nicht auf die Idee, sich als Rechtsanwalt zu betätigen.
In unserer über 27-jährigen Tätigkeit im Immobiliensektor, davon 16 Jahre im europäischen Ausland, konnten wir etliche Hindernisse für Immobilien-Verkäufer aus dem Weg räumen - nachfolgend einige Beispiele:
Objekt | Ort | Problem |
Problem gelöst |
durch uns verkauft |
MFH |
Bad Reichenhall |
Dem Verkäufer nicht bekannte Verpflichtung zur Unterhaltung der Zufahrt. | Ja | Ja |
Grund |
Ruhpolding |
Notar vergisst "Leitungsrechte" in Kaufurkunde | Ja | Ja |
EFH |
Unterwössen |
Notar "klassifiziert" Immobilie als unverkäuflich | Ja | Ja |
MFH |
Siegsdorf |
unfertiges MFH mehr als 10 Jahre erfolglos am Markt angeboten | Ja | Ja |
MFH | Siegsdorf | Zwangsversteigerung abgewendet | Ja | Ja |
Grund | Siegsdorf | mehrfach erfolglos am Markt platziert | Ja | Ja |
RH | Waldkraiburg | Briefgrundschuld | ja | Ja |
DHH | Schnaitsee | Zwangsversteigerung abgewendet + weitere Hindernisse beseitigt | ja | ja |
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